Die ganzheitliche Lösung
Konflikte im Berufsleben haben immer ihre ganz eigene Vorgeschichte. Und genau hier setze ich an. Für mich ist Ihr Fall keine „Akte“; für mich stehen Sie im Mittelpunkt. Ich nehme mir Zeit für die Schilderung Ihrer Konfliktsituation, wir besprechen ausführlich sämtliche rechtliche Handlungsalternativen und finden gemeinsam die für Sie passende Lösung. Aufgrund meiner mehrjährigen und fundierten Erfahrung als Leiterin der Rechts- und Personalabteilung in zwei Softwareunternehmen und seit 2003 als Rechtsanwältin für Arbeitsrecht sind mir immer verschiedene Perspektiven eines Konfliktes vertraut und damit auch ein breites Lösungsspektrum.
Es gibt aber auch andere Konfliktsituationen, die nur mit rein juristischer Fachbegleitung nicht optimal lösbar sind – bspw. bei Schwierigkeiten mit Vorgesetzen und Kollegen. Oder Sie stecken in einem Entscheidungsprozess hinsichtlich Ihres weiteren beruflichen Weges fest und fragen sich, ob Sie nun den nächsten Karriereschritt im Unternehmen wagen oder das auf den 1. Blick lukrativ erscheinende Angebot eines neuen Arbeitgebers annehmen sollten.
Hier stehe ich Ihnen gerne als Ihre Anwältin & Coach zur Seite. Dabei arbeite ich mit dem systemischen Ansatz und der klientenzentrierten Gesprächsführung. Ausgehend von der Überzeugung, dass jeder Mensch über die Voraussetzungen verfügt, seine Probleme zu durchleuchten und zu bewältigen, sich weiterzuentwickeln und zu wachsen, werden wir gemeinsam Ihre eigenen Ressourcen aufspüren und zum Fließen bringen. Ziel ist, die für Sie passende Lösung im Spannungsfeld unserer verschiedenen Lebenswelten zu finden.
Neugierig geworden? Unter dem Menüpunkt „Coaching“ finden Sie zwei Praxisfälle, welche die Verbindung meiner anwaltlichen Tätigkeit mit meiner Coachingtätigkeit verständlich darstellen. Herzlichen Dank nochmals an meine Mandanten für deren Einverständnis hierfür. Vielleicht möchten Sie einfach mal reinlesen…
Ich freue mich auf Sie!
Arbeitsrecht
Kündigung
Wenn man eine Kündigung erhält – egal aus welchem Grund – ist das erst einmal ein Schock. Und gerade dann ist es für die weitere Weichenstellung äußerst entscheidend, folgende Punkte zu beachten:
Abfindung
So sehr es mich persönlich auch immer wieder freut, wenn es gelingt, ein gekündigtes Arbeitsverhältnis ohne die Gefahr weiterer Kündigungen oder Drangsalierungen durch intensive außergerichtliche wie gerichtliche Verhandlungen fortbestehen zu lassen, so sind diese Fälle in der arbeitsrechtlichen Praxis doch leider die Ausnahme. Zwar ist eine Kündigungsschutzklage immer auf die Nichtauflösung des Arbeitsverhältnisses gerichtet, doch in der Praxis sind die Fronten meist verhärtet und das frühere Vertrauensverhältnis durch den Kündigungsausspruch nachhaltig und tief gestört, so dass es bei Unwirksamkeitsgründen der Kündigung i.d.R. um die Verhandlung der bestmöglichen Austrittskonditionen geht, wie bspw.:
Änderungskündigungen
Mit einer Änderungskündigung sollen einzelne Arbeitsbedingungen, die einmal im Arbeitsvertrag zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber vereinbart wurden, geändert werden. Wenn Sie dies nicht möchten, kann der Arbeitgeber nur den gesamten bisherigen Arbeitsvertrag kündigen und Ihnen zeitgleich das Angebot unterbreiten, den Arbeitsvertrag zu den geänderten Bedingungen fortzusetzen. Welche Möglichkeiten haben Sie nun, wenn Ihre Arbeitsbedingungen (bspw. Gehalt, Arbeitsort, Tätigkeit, Arbeitszeiten) mittels Änderungskündigung geändert werden sollen?
Aufhebungsvertrag
Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag, den Ihr Arbeitgeber mit Ihnen abschließen möchte, muss sehr gut überlegt sein. In der Regel ist ein solcher Vertrag nur für den Arbeitgeber vorteilhaft.
Abmahnung
Eine Abmahnung ist ärgerlich. Es ist aber ratsam, einen kühlen Kopf zu bewahren. Zunächst ist zu klären, ob Sie überhaupt im Unternehmen bleiben wollen oder nicht.
Arbeitsvertrag
Auch wenn die meisten Arbeitgeber heute vorgefertigte Arbeitsverträge benutzen, die vor allem Arbeitgeberinteressen berücksichtigen, ist eine Prüfung Ihres Vertrages immer zu empfehlen. Denn mit den richtigen Argumenten kann vor der Vertragsunterzeichnung noch an der ein oder anderen Stelle in Ihrem Sinne nachgebessert werden.
Bonus
In vielen Arbeitsverträgen behält sich der Arbeitgeber vor, über die Höhe eines vereinbarten Bonusanspruchs nach seinem Ermessen zu entscheiden. Nach der Entscheidung des BAG vom 03.08.2016 – 10 AZR 710/14 – unterliegt diese Ermessensentscheidung des Arbeitgebers nun der vollen gerichtlichen Überprüfung.
Variabler Gehaltsbestandteil & Provisionen
Sollten Sie im Vertrieb tätig sein, werden Sie üblicherweise mit Ihrem Arbeitgeber ein Jahreszielgehalt vereinbart haben, das sich in einen fixen und einen variablen Gehaltsbestandteil unterteilt. Alles ist gut, solange Sie Ihre vorgegebenen Ziele erreichen können. Problematisch wird es, wenn Ihr Arbeitgeber z.B.
Zeugnis
Als frühere Leiterin der Personal- und Rechtsabteilung in Unternehmen ist mir bewusst, welchen Stellenwert Zeugnisse haben. Zeugnisse werden i.d.R. im Rahmen von Austrittsverhandlungen so verhandelt, dass die bestmögliche Beurteilung mit einwandfreien Formulierungen erzielt wird. Die lückenlose Dokumentation des CV´s mit Zeugnissen ist auch heute noch oft genug selbstverständliche Voraussetzungen im Bewerbungsprozess. Zwar kann auch auf eine Zeugniskorrektur geklagt werden; dies ist aber immer mit einigen Schwierigkeiten verbunden und in den meisten Fällen aus folgenden Gründen erst als wirklich letzter Schritt zu empfehlen:
Krankheit und Entgeltfortzahlung
Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt die Zahlung des Arbeitsentgelts an gesetzlichen Feiertagen und die Fortzahlung im Krankheitsfall. So hat eine Arbeitnehmerin/ ein Arbeitnehmer im Krankheitsfall nach § 3 Abs. 1 EFZG Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. Dieser Anspruch entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses. Doch sind Sie während Ihrer Arbeitsunfähigkeit auch verpflichtet, an einem Personalgespräch teilzunehmen? Diese Frage hat das BAG mit Urteil vom 02.11.2016 – 10 AZR 596/15 – wie folgt beantwortet:
Urlaub und Urlaubssabgeltung
Nach dem BUrlG steht jeder Arbeitnehmerin/ jedem Arbeitsnehmer ein Mindesturlaub zu, der bei einer 5-Tage-Woche 20 Urlaubstage umfasst. Der volle Urlaubsanspruch wird dabei erstmalig nach einem sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.
Mutterschutzrecht und Recht in der Elternzeit
Teilzeitanspruch in der Elternzeit, Anzeige/ Verkürzung/ Verlängerung der Elternzeit
Coaching
Im Arbeitsrecht geht es meist auch um zwischenmenschliche Beziehungen. Besonders deutlich wird dies bei Konflikten mit Vorgesetzten und/ oder Kollegen. Mindestens ebenso und oftmals noch stärker sind Mandantinnen und Mandanten bei Erhalt einer Kündigung enormen Belastungen ausgesetzt. Und auch bei beruflichen Entscheidungen offenbaren sich häufig tiefere Konflikte, die mit einem rein sachlichen Gegenüberstellen von Daten und Fakten und der rechtlichen Beratung hierzu nicht optimal zu lösen sind.
Durch den Einsatz entsprechender Coaching-Tools und natürlich nur, wenn die Mandantin/ der Mandant dies möchte, sehe ich die Chance einer äußerst konstruktiven und effektiven Teamarbeit zwischen rechtsanwaltlicher Expertise und den mandanteneigenen Ressourcen. Dies stellt m.E. das Optimum dar und zwar sowohl hinsichtlich der Gestaltung der rechtlichen Auseinandersetzung an sich, die außergerichtliche Taktik und Prozesstaktik betreffend, als auch hinsichtlich der Chance für die Mandantin/ den Mandanten, eine solche Krise für einen Neuanfang zu nutzen und vielleicht auch wieder mehr Sinnerfüllung und Freude in der Arbeit zu finden.
Im Folgenden möchte ich anhand von zwei praktischen Fallbeispielen aufzeigen, wie Coaching die rechtsanwaltliche Tätigkeit sinnvoll ergänzen und für die Mandantin/ den Mandanten einen erheblichen Mehrwert bringen kann. Die tatsächlichen Namen der Mandanten und der Unternehmen werden aus Datenschutzgründen nicht genannt.
Fall 1
Im Juli 2015 suchte mich Herr X das erste Mal auf, um in einer Kündigungsangelegenheit meine Hilfe in Anspruch zu nehmen. Herr X ist seit über 25 Jahren bei einem großen und bekannten Unternehmen der Fertigungsindustrie beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis war bisher konfliktfrei verlaufen. Nun hatte er eine Kündigung wegen angeblich zu hoher krankheitsbedingter Fehlzeiten in den letzten 4 Jahren erhalten. Herr X unterliegt dem Kündigungsschutzgesetz.
Fall 2
Frau Y wandte sich 2017 mit folgendem Anliegen an mich: sie war seit 15 Jahren bei ihrem Arbeitgeber, einem international arbeitenden, großen Unternehmen der Stahlindustrie, beschäftigt. Seit einigen Monaten schon war sie sehr unzufrieden mit der Neuausrichtung ihres Arbeitgebers und den damit verbundenen Umstrukturierungsmaßnahmen. Die Mitarbeiter konnten jedoch unter bestimmten Bedingungen und im Rahmen eines ausgehandelten Sozialplans gegen lukrative Abfindungsangebote das Unternehmen verlassen.
Über mich
Meine berufliche Entwicklung
- Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin 1991 – 1996 mit Schwerpunkt Arbeitsrecht
- Erstes Juristisches Staatsexamen 1996 in Berlin, Wahlfach Arbeits- und Sozialrecht
- Referendariat 1997 – 1999 in München und am Institut für Anwalts- und Notarrecht der Universität Bielefeld
- Zweites Juristisches Staatsexamen 1999 (Prädikat) in München, Wahlfach Arbeits- und Sozialrecht
- 1999 – 2002 Leiterin Recht & Personal bei der Attachmate Sales GmbH, einem amerikanischen Softwareunternehmen in München; verantwortlich für die arbeitsrechtlichen, vertragsrechtlichen sowie personalrechtlichen Belange der deutschen GmbH und der Tochtergesellschaften in Österreich und in der Schweiz
- 2002 – 2003 Wechsel in die Rechts- und Personalabteilung der OneVision Software AG, einem deutschen Softwareunternehmen in Regensburg, mit Verantwortung für sämtliche arbeits- und personalrechtliche Angelegenheiten der AG
- 2003 Gründung der auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei Anke Teichmann in Hilden bei Düsseldorf
- seit 2006 Referentin für Arbeitsrecht bei verschiedenen Schulungsveranstaltern und Bildungsträgern
- 2017 Ausbildung „Systemisches Coaching & Veränderungsmanagement“ am INeKO-Institut an der Universität zu Köln mit geprüftem Abschluss zum Systemischen Coach & Change Manager
Berufliche Mitgliedschaften
- Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
- Deutscher Anwaltverein
- Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein
Referenzen
Was meine Mandanten sagen
Hinweis zur Bedienung:
Wenn Sie die Maus auf eine Referenz bewegen, bleibt diese stehen, sodass Sie den Text in aller Ruhe lesen können. Über die Pfeile können Sie innerhalb der Referenzen vor und zurück blättern.
Kosten
Kosten
Eine Besonderheit des arbeitsgerichtlichen Verfahrens besteht darin, dass im ersten Rechtszug keine Kostenerstattung stattfindet. Jede Partei hat unabhängig vom Ausgang des Verfahrens die eigenen Kosten zu tragen. Dies gilt auch dann, wenn der Prozess in der I. Instanz gewonnen wird.
Die Abrechnung meiner Tätigkeit als Rechtsanwältin erfolgt nach den gesetzlichen Gebühren gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe der gesetzlichen Gebühren richtet sich dabei nach dem Streitwert der Angelegenheit. Bei einem Klageverfahren wird der Streitwert vom Gericht festgesetzt; bei außergerichtlicher Tätigkeit richtet sich der Streitwert nach dem Streitwertkatalog der Arbeitsgerichtsbarkeit.
Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, bitte ich Sie, die Vertragsunterlagen gleich zum 1. Termin mitzubringen.
Ich versichere Ihnen, dass wir gleich zu Beginn die Kostenfrage erörtern; denn mein Anliegen ist es, dass ich Ihre Angelegenheit zu Ihrer Zufriedenheit kläre. Dazu gehört selbstverständlich ein Abwägen der Kosten-Nutzen-Situation.
Kontakt
Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme
Rechtsanwältin
Anke Teichmann
Ohligser Weg 33 A
40723 Hilden