Seit dem 01. Januar 2000 kann jeder Rechtsanwalt kraft seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft vor sämtlichen Arbeits-, Landesarbeitsgerichten sowie Amts- und Landesgerichten und seit dem 01. Juni 2007 auch vor allen Oberlandesgerichten bundesweit auftreten.
Zu meinem Mandantenstamm gehören daher Mandanten, die bspw. ihren Wohnsitz in Hamburg, Berlin, Frankfurt, Mainz, Düsseldorf, Köln, Stuttgart, Regensburg oder München haben. Aufgrund der Möglichkeit, bundesweit tätig zu sein, der modernen Kommunikationsmittel und meiner Flexibilität stehe ich Ihnen daher auch dann zur Verfügung, wenn Sie in einem anderen Teil Deutschlands zu Hause sind.